Wie stehen die Parteien zur Homöopathie!

Die ÄKH (Ärztegesellschaft für klassische Homöopathie) bat wie schon vor früheren Wahlen die Parteien um eine Stellungnahme und stellt diese Ihnen zur Verfügung.

 

1. Zur Beliebtheit der Homöopathie bei der österreichischen Bevölkerung gibt es immer wieder positive Umfrageergebnisse. Laut den regelmäßig durchgeführten Befragungen der österreichischen Bevölkerung von GfK Austria und Dr. Peithner KG vertrauen zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher im Krankheitsfall auf die homöopathische Medizin. Umfragen aus Deutschland zeigen,dass sich ebenfalls zwei Drittel der Bevölkerung eine bessere Integration der Homöopathie an Universitäten wünscht (mehr Forschung) und die Krankenkassen weiterhin die ärztliche Homöopathie bezahlen sollen. Im offiziellen österreichischen Gesundheitswesen ist die homöopathische Medizin jedoch nicht anerkannt. Können Sie sich eine Integration der Homöopathischen Medizin ins österreichische Gesundheitssystem vorstellen, diese zu unterstützen und der Bundeszielsteuerungskommission, dem Hauptverband der Sozialversicherungen, dem Obersten Sanitätsrat und natürlich dem BM für Gesundheit vorzulegen?

SPÖ: Die Zusammenarbeit zwischen Homöopathen und Schulmedizinern ist grundsätzlich, wie bereits teilweise in der Praxis zu beobachten, sicherlich möglich. Auch wenn Homöopathie bei korrekter Anwendung kaum zu Nebenwirkungen führen kann, ist doch weiterhin darauf zu achten, dass die Behandlung nur durch Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden darf und keine anderen angezeigten Behandlungen unterbleiben. Eine generelle Integration einer Methode in das Gesundheitssystem ist grundsätzlich kaum vorstellbar, da sich Untersuchungen die Wirksamkeit betreffend immer auf eine bestimmte Indikation beziehen müssen. Alleine aus diesem Grund würde sich eine Integration nur als langer Prozess gestalten lassen. Wie angedeutet, muss dafür auch Evidenz für Wirksamkeit vorliegen – siehe dazu die Antwort zu nachstehender Frage.

FPÖ: Das Homöopathie nicht nur bei Eltern sehr beliebt ist, kann als Allgemeinwissen bezeichnet werden. Dennoch versuchen starke Lobbys die Wirksamkeit und den Nutzen der Homöopathie ständig wegzureden. All diese Bestrebungen können an der Tatsache nichts ändern, dass viele Patienten herzeigbare Erfolge durch die Einnahme homöopathischer Substanzen erzielen. Wir halten es daher für dringend notwendig und überfällig, dass die Homöopathische Medizin in allen Bereichen des österreichischen Gesundheitswesens Einzug nimmt um deren Wichtigkeit deutlich zu unterstreichen.

Grüne: Die GRÜNEN haben die parlamentarische Bürgerinitiative „Homöopathie als Kassenleistung“ unterstützt, welche am 13. Oktober 2016 der Präsidentin des Nationalrates, Doris Bures, übergeben wurde. Die GRÜNEN befürworten eine ganzheitliche Medizin – zu der auch die Homöopathie zählt –, die den Menschen unter Einbeziehung seiner gesamten Persönlichkeit und als soziales Wesen zum Gegenstand therapeutischer Bemühungen macht. „Ganzheitsmedizin“ und „Schulmedizin“ sollen sich gemeinsam kritisch gesundheitspolitischen Fragen stellen. Darüber hinaus ist es für uns GRÜNE unabdingbar, dass wirksame komplementärmedizinische Leistungen (beispielsweise Akupunktur) einkommensunabhängig allen PatientInnen zugänglich gemacht werden. Der bislang zu beobachtenden Tendenz zur Zwei-Klassenmedizin ist auch aus ganzheitlicher Sicht und unter Würdigung einer sinnvollen Komplementärmedizin entschieden entgegengetreten. Um Qualitätssicherung und KonsumentInnenenschutz zu gewährleisten, sind wissenschaftliche Anstrengungen zu unternehmen, alle medizinischen Angebote (Ganzheits- und Schulmedizin) klarer als bisher von fragwürdigen Methoden abzugrenzen und damit Menschen vor falschen Heilsversprechungen oder risikobehafteten Methoden zu schützen. Wir GRÜNE fordern daher öffentlich gestützte Investitionen in Studien nicht nur schulmedizinischer Verfahren sondern ebenso Studien, die über Wirksamkeit, Sinn und Unsinn sowie erfolgreiche Einsatzmöglichkeit komplementärmedizinischer Methoden und Naturheilverfahren Auskunft geben. Seit Sommer 2017 werden in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen auch komplementärmedizinische Leistungen wie Homöopathie von den Krankenversicherungen übernommen, was vorbildlich ist. Das Schweizer Modell wäre auch ein möglicher gangbarer Weg für Österreich. Wir GRÜNEN sehen darin eine Möglichkeit, einen sozial gerechteren Zugang für alle Bevölkerungsschichten zu einer modernen integrativen Medizin zu schaffen.

Neos: Dass die Homöopathie im österreichischen Gesundheitswesen nicht anerkannt ist, ist in dieser Form nicht korrekt. Aus der Anfragebeantwortung „Vergütung von Homöopathika“ (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_10559/index.shtml) von NEOS Gesundheitssprecher Gerald Loacker geht hervor, dass Kosten für homöopathische Produkte durchaus von staatlichen Kassen übernommen wird.

FLÖ: Unbestritten erfreut sich die Homöopathie zur Behandlung bestimmter Erkrankungen zumindest als Zusatztherapie der Beliebtheit bei der österreichischen Bevölkerung. Aus meiner Erfahrung als praktischer Arzt, kann ich nur bestätigen, das alles was zur Heilung oder zumindest Verbesserung des Krankheitsbildes beiträgt zu unterstützten ist.

2. Ist Ihre Partei der Meinung, dass die ca. 1500 wissenschaftlichen Studien zur Homöopathischen Medizin genügen, um die Wirkung der Arzneien zu beweisen oder sollten im Rahmen des österreichischen Gesundheitswesens noch zusätzliche Studien erstellt werden?

SPÖ: Leider liegen nach unseren Informationen noch keine Nachweise für die Wirksamkeit der Homöopathie vor. Systematische Meta-Analysen, die die Wirksamkeit nach den Kriterien evidenzbasierter Medizin auf dem nötigen Level bestätigen, sind uns nicht bekannt. Sollte die Wissenschaft die Notwendigkeit sehen weitere Forschungsanstrengungen zu unternehmen, so kann sie die bestehenden Möglichkeiten im Rahmen des österreichischen Gesundheitswesens nutzen.

FPÖ: Wie bereits oben erwähnt, gibt es zahlreiche Studien, welche die Wirksamkeit der Homöopathie belegen. Zweifler und Leugner der Wirksamkeit der Homöopathie werden auch durch weitere Studien nicht überzeugt, da vielfach wirtschaftliche Interessen hinter der Ablehnung der Homöopathie stehen.

Grüne: Wir können die von Ihnen angeführten 1.500 wissenschaftlichen Studien hier nicht bewerten, weil wir nicht wissen, auf welche Studien Sie sich beziehen. Aber: Wenn die Studien nach international anerkannten wissenschaftlichen Standards gemacht wurden bzw. diese Kriterien erfüllen, dann sollten die Studien mehr als ausreichen. Wichtig ist die Qualität, nicht die Quantität der Studien.

Neos: Die Wirksamkeit ist bei homöopathischen Mitteln nicht ausreichend bewiesen und konnte bisher nicht belegt werden. Das bestätigt unter anderem auch der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: „Soweit uns bekannt, gibt es keine wissenschaftliche Grundlage, die einen Effekt von Homöopathika belegt, abgesehen eines allfälligen  Placeboeffektes.“ (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_10559/imfname_609784.pdf). Im Gegenteil: Zahlreiche – auch prominente – Studien wurden mittlerweile wiederlegt oder zurückgezogen und es ist bis heute keine umfassende wissenschaftliche Erkenntnis vorliegend, welche Homöopathika eine eindeutige Wirksamkeit zuschreiben könnte, wie sie von Arzneimitteln erwartet werden darf.

FLÖ: Ob nun 1500 wissenschaftliche Studien zur homöopathischen Wirksamkeit genügen oder nicht wäre wohl am besten im Rahmen einer parlamentarischen Enquete abzuklären, zur der natürlich auch Vertreter der homöopathischen Medizin geladen gehören.

3. Können Sie sich eine intensive Zusammenarbeit der Homöopathischen Medizin mit der Konventionellen Medizin im Sinne der Integrativen Medizin vorstellen und finden Sie eine Integration der Homöopathie, bzw. Komplementärmedizin in die Ausbildung der MedizinstudentInnen sinnvoll?

SPÖ: Homöopathie wird bereits heute sehr häufig in der komplementärmedizinischen Behandlung angewendet, wie bei Frage 1 angemerkt. Wie vorstehend ebenso angemerkt, fehlt für eine weitere Integration in das Medizinstudium, zusätzlich zur Möglichkeit des Spezialdiploms Homöopathie der Ärztekammer für Ärztinnen und Ärzte, die Evidenz der Wirksamkeit.

FPÖ: Die Integration von Homöopathie und anderer komplementärer Methoden in den schulmedizinischen Alltag ist die Zukunft der Medizin. Die Anforderungen werden immer höher, Zivilisationskrankheiten sowie stressbedingte Erkrankungen nehmen rasant zu und werden in den nächsten Jahren noch weiter ansteigen. Daher ist in der Behandlung der Mensch in seiner Gesamtheit zu sehen und zu behandeln um den größtmöglichen Erfolg zu erreichen.

Grüne: Die integrative Medizin wird von den GRÜNEN positiv gesehen, weil sie den Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Komplementärmedizin in das Medizinstudium zu integrieren ist sinnvoll.

Neos: Es ist eindeutig ein Effekt homöopathischer Mittel erkennbar, der, aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Beweise, derzeit als reiner Placeboeffekt angesehen werden kann. Sofern eine ergänzende Therapie mit Homöopathika für den Patienten eine Verbesserung des Zustandes bedeutet, ist nichts dagegen einzuwenden. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Patienten über den tatsächlichen Stand der Wissenschaft über die nicht bewiesene Wirksamkeit von Homöopathie aufgeklärt wird.

FLÖ: Alle Therapieformen, die sozusagen auf dem medizinischen Markt sind, sollen auch in der Ausbildung der Medizinstudentinnen und Medizinstudenten Eingang finden. Allerdings sollte man auch beachten, dass die Ausbildung auch nicht überfrachtet sein soll.

4. Studien aus der Schweiz und aus den Niederlanden belegen eine eindeutig kostengünstigere Behandlung mittels Homöopathischer Medizin. Sehen Sie dies als  Vorteil und als Grund, die Homöopathische Medizin in das österreichische Gesundheitssystem zu integrieren? Halten Sie eine Kostenübernahme für eine homöopathische Behandlung, so wie es bei der Psychotherapie und Akupunktur schon üblich ist, auch für die Homöopathie erstrebenswert?

SPÖ: Die österreichischen Krankenversicherungsträger sollten wie bisher grundsätzlich nur Kosten für wissenschaftlich anerkannte Heilmethoden übernehmen. So werden z.B. auch bei Akupunktur Kosten nur für jene Indikationen übernommen, für die ein Wirksamkeitsnachweis vorliegt. Anzumerken ist dabei die bereits bestehende Möglichkeit in Einzelfällen die Kosten für Arzneimittel die nicht im Erstattungskodex gelistet sind unter den im ASVG geregelten Voraussetzungen (Chefarztpflicht) zu übernehmen.

FPÖ: Es ist uns daher ein wichtiges Ziel, dass die Kosten für Homöopathie von den Krankenkassen übernommen werden, wenn es eine ärztliche Verordnung gibt. Wir haben auch in der zu Ende gehenden Gesetzgebungsperiode einen entsprechenden Antrag eingebracht, dieser umschließt auch andere – nicht schulmedizinische – Heilmetoden, deren Wirksamkeit von Patienten bestätigt wird https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/A/A_00653/imfname_366035.pdf. Aber auch in Zukunft werden wir für den Kostenersatz kämpfen!

Grüne: Wenn eine Behandlungsmethode kostengünstiger ist als eine andere, dann ist das natürlich von Vorteil. Aber nur der Kostenfaktor alleine darf nicht ausschlaggebend sein, ob eine Behandlung bezahlt wird oder nicht – weil sonst immer die billigste Variante von der Kasse bezahlt werden müsste. Ja, wir halten eine Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen erstrebenswert, allerdings sollten die ganzen Kosten übernommen werden.

Neos: Als liberale Partei stehen NEOS für einen mündigen und selbstbestimmten Bürger im Gesundheitssystem. Das bedeutet, dass mit ausreichend Aufklärung und Transparenz der Patient selbst entscheiden soll, welche Behandlungsmethode gewählt wird. Das gilt auch für Globuli und andere Homöopathika. Wenn es jedoch darum geht, welche medizinischen und ärztlichen Leistungen der Staat erbringen soll und welche Kosten die Allgemeinheit damit für den Einzelnen trägt, so ist auf wissenschaftlich bewiesene Wirksamkeit zu achten. Denn wenn der Staat für alle Heilmittel aufkommt, deren Wirksamkeit bisher nicht belegt ist, werden die Kosten explodieren. FLÖ: Natürlich ist eine Kostenübernahme der Homöopathie erstrebenswert, jedoch sollte man dies im Lichte der angespannten Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems in Österreich beurteilen.

5. In der Schweiz werden seit Juni 2017 ärztliche Leistungen aus der Komplementärmedizin, darunter auch die Homöopathie, von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) vergütet. Von der WHO wurde die „WHO Traditional Medicine (TM) Strategy 2014-2023″erstellt. Während in ärmeren Ländern, insbesondere in Afrika, diese Medizin teilweise die ungenügende medizinische Versorgung ergänzt, stehen in den wohlhabenden Ländern die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten sowie der weltweite Austausch von regional entstandenen Traditionen im Vordergrund. Welche Möglichkeit sehen Sie hier in Österreich?

SPÖ: Frage leider unverständlich – ev. auf Frage 3 verweisen?

FPÖ: In den reichen Ländern, sind es vor allem die „ärmeren“ Menschen, die oftmals keine Wahlfreiheit sehen. Nicht nur die Kosten der Homöopathie, vor allem der Zugang zu Information ist für bildungsferne Schichten meist unzureichend. Daher wäre es dringend notwendig, schon in de Ausbildung der Homöopathie und anderen alternativen und komplementären Heilmethoden jenen Stellenwert zu geben, den diese auch braucht. Verdient und den es auch braucht, um das Bewusstsein in der Ärzteschaft zu stärken.

Grüne: Nach dem Schweizer Modell könnten auch in Österreich die Krankenkassen komplementärmedizinische Behandlungen übernehmen. Derzeit ist es ja leider so, dass sich diese Behandlungen meist nur Menschen mit einem besseren Einkommen leisten können, weil sie privat bezahlt werden müssen. Sollte die Homöopathie von der Krankenkasse bezahlt werden, müssten natürlich Qualitätskriterien wie die Zusatzqualifikation des Arztes/der Ärztin oder die Wirksamkeit der Anwendung – ebenso wie in der Schweiz – berücksichtigt werden.

Neos: In Österreich erfreut sich die Homöopathie, wie unter Punkt 1 bereits richtig erkannt wird, großer Beliebtheit. Es braucht hier keinerlei Anreize oder Subvention, denn der Markt wird ausreichend genutzt und Homöopathie findet landesweit Anwendung. Von einem staatlichen System mit einer Vielzahl an Sozialversicherungsträgern und unterschiedlichen Leistungen an die Versicherten erwarten wir neben einer schlankeren Bürokratie und Verwaltung auch, dass für alle Menschen eine Grundversorgung gewährleistet wird. Dazu zählen jene Behandlungsmethoden und Arzneimitteln, deren Wirksamkeit und wissenschaftlich belegt ist. Es wäre unverantwortlich den Beitragszahlern gegenüber, eine Leistung zu vergüten, deren Wirksamkeit und Nutzen nicht ausreichend erwiesen ist.

FLÖ: Was die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten zwischen Schulmedizin und Komplementärmedizin sollten alleine die Patientinnen und Patienten entscheiden.

Gesamtantwort der  ÖVP: In unserem Wahlprogramm haben wir uns intensiv mit den Herausforderungen unseres Gesundheitssystems auseinandergesetzt. Die Ergebnisse zeigen, dass wir  Spitzenreiter bei den Ausgaben sind, aber nur im Mittelfeld bei den Ergebnissen. Bei den zu erwartenden gesunden Lebensjahren liegen wir im europäischen Vergleich im hinteren Drittel. Wir brauchen daher einen grundlegenden Kurswechsel in unserem Gesundheitssystem. Wir müssen wieder verstärkt nach Ergebnissen und nicht nach Behandlungen steuern. Unser Ziel ist es, die Menschen wieder schneller und effizienter gesund zu machen. Neben der konventionellen Medizin müssen auch die Chancen der Komplementärmedizin und der Homöopathie stärker genutzt werden. Nach derzeitiger Rechtslage werden die Kosten des Medizinproduktes dann erstatten, wenn das verabreichende Medikament wirksam zur Bekämpfung der Symptome ist und dadurch die Gesundheit wiederhergestellt, gefestigt oder gebessert wird. Auch die Verschreibung von homöopathischen Präparaten kann daher ersatzpflichtig sein, wenn die Voraussetzungen der Wirksamkeit vorliegen. Dies wird in der Praxis durch Studien belegt und im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger entsprechend aufbereitet. Aus unserer Sicht scheint die derzeitige Rechtslage dem Bedürfnis nach wirksamer Medikation ausreichend Rechnung zu tragen. Wenn für Homöopathische Präparate die Wirksamkeit entsprechend nachgewiesen wird, gehen wir auch von einer Ersetzbarkeit aus; es erscheint kein Grund ersichtlich hier von einer unterschiedlichen Behandlung zu anderen Medikamenten auszugehen.

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